Ausbildung an der Motorsäge für den Feuerwehrdienst

Feuerwehreinsätze mit der Motorsäge sind mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden.
Es dürfen nach § 14 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53) nur Feuerwehrangehörige eingesetzt werden, die persönlich und fachlich geeignet sind.

Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert. Die erforderliche Fachkunde für die Motorsäge kann einerseits durch Berufsausbildung (z. B. bei Forstwirten) oder durch Fortbildung erworben werden.

Ausbildungsinhalte für Feuerwehrangehörige sind so auszuwählen, dass diese den auszuführenden Arbeiten im Einsatz gerecht werden. Die DGUV-Information „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ (DGUV-Information 214-059, bisher GUV-I 8624) gibt den Verantwortlichen hierzu eine Orientierungshilfe.

DGUV Information „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ (DGUV Information 214-059)

Die GUV - Information „Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge“ (GUV-I 8624) wurde vom Sachgebiet „Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) grundlegend überarbeitet. Im Zuge der Neunummerierung ist die überarbeitete DGUV-Information jetzt unter dem Titel „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ (DGUV-Information 214-059) erschienen.
Hintergrund der Überarbeitung war insbesondere die Abstimmung der Inhalte zwischen der DGUV und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), um durch eine Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung eine gegenseitige Anerkennung der Ausbildung sicherzustellen.

Die in der DGUV-Informationsschrift enthaltenen Inhalte wurden vor dem Hintergrund erarbeitet, dass Arbeiten mit Motorsägen mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden sind. Entsprechend soll diese DGUV-Information dazu dienen, dem Unternehmer und dem Lehrgangsträger Informationen über den Mindestumfang der Ausbildung zu geben. Die erforderliche Fachkunde als Voraussetzung der fachlichen Eignung kann - wie bisher - einerseits durch die Berufsausbildung oder andererseits durch Fortbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen z. B. in der Feuerwehrausbildung erlangt werden.

Während in der GUV-Information „Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge“ (GUV-I 8624) die Ausbildungsinhalte auf 6 Module (Modul 1 - 6) aufgeteilt waren, erfolgt die Aufteilung in der aktuellen DGUV Information auf nur mehr 4 Module (Modul A, B und C bzw. D).

Auswirkung für die Feuerwehr:
Die für die Feuerwehr obligatorischen Ausbildungsinhalte der früheren Module 1 und 2 finden sich nun im Wesentlichen im Modul A „Grundlagen der Motorsägenarbeit“ wieder. Dabei ist der zeitliche Ausbildungsumfang unverändert bei 16 Unterrichtseinheiten (2 Tage à 8 UE) geblieben. Weitere Module sind wie bisher nur bei begründetem Bedarf für die Feuerwehr in der Ausbildung zu berücksichtigen. Eine wesentliche Neuerung ist, dass im Praxisteil pro Ausbilder 4 Personen (in begründeten Einzelfällen maximal 6 Personen) ausgebildet werden dürfen. Zudem ist eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung vorgesehen.

Generell gilt, dass auch diese DGUV-Information unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen enthält. Insofern obliegt es dem Unternehmer bzw. dem Leiter der Feuerwehr, die Ausbildungsinhalte so auszuwählen und anzupassen, dass sie den künftig auszuführenden Einsätze gerecht werden.

Lehrgang „Fachteil für Ausbilder für Motorsägenführer“

Neben den bisherigen Ausbildungsmöglichkeiten (z. B. durch Forstwirtschaftsmeister) soll den Feuerwehren bei Bedarf die zusätzliche Möglichkeit eröffnet werden, die Motorsägenausbildung auch feuerwehrintern durch fachlich qualifizierte Ausbilder idealer Weise auf Landkreisebene durchzuführen.

Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr, dem Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. und der Bayerischen Waldbauernschule Goldberg hat die Kommunale Unfallversicherung Bayern den Lehrgang „Fachteil für Ausbilder für Motorsägenführer“ ins Leben gerufen. Dieser fünftägige Lehrgang soll Feuerwehrangehörige, die bereits gute Kenntnisse an der Motorsäge besitzen, dazu befähigen, bei den Feuerwehren die einsatzspezifischen Motorsägenausbildung durchzuführen.

Die erfolgreiche Teilnahme, die durch eine theoretische und praktische Abschlussprüfung überprüft wird, berechtigt die Multiplikatoren, die erworbenen Lehrinhalte im Rahmen der feuerwehrinternen Ausbildung zu schulen. Das umfasst sowohl die Inhalte des Moduls A „Grundlagen der Motorsägenarbeit“ als auch Inhalte aus Modul B "Baumfällung und Aufarbeitung" der DGUV Information 214-059.

Der Lehrgang befähigt die Ausbilder jedoch nicht, Arbeiten mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern zu schulen (Modul C bzw. D der DGUV Information 214-059).

Im Landkreis Pfaffenhofen haben bereits 2 Feuerwehrkammeraden den „Fachteil Ausbilder für Motorsägenführer“ in Goldberg mit Erfolg abgeschlossen. Deshalb ist die Kreisbrandinspektion in der Lage, jährlich einen Lehrgang für geeignete Feuerwehrangehörige anzubieten.

Für die Ausbildung ist zuständig: KBM Florian Stanglmayr (land5_4@landratsamt-paf.de)

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Das Ausbilderteam