Corona-Virus Handlungsempfehlung

14. April 2020: Update: Stufenweiser Wiedereinstieg in den Übungsdienst ab 18.05.2020

Wichtige zusätzliche externe Informationen am Ende der Seite!

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12.05.2020

Stufenweiser Wiedereinstieg in den Übungsdienst ab 18.05.2020 - Stufe I

Der Landesfeuerwehrverband Bayern und das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, haben ein mit der Kommunalen Unfallversicherung abgestimmtes Schreiben zum Einsatzdienst und eine stufenweise Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs bei den Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der Covid-19-Pandemie übermittelt. 

Dieses Schreiben enthält Empfehlungen für den Einsatz- und Innendienst und eine in drei Stufen gegliederte Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsdienstes.

Schreiben des Innenministeriums

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3-Stufen-Plan zum Wiedereinstieg in den Übungsdienst

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14.04.2020

Absage von Landkreisausbildungen, Leistungsprüfungen und sonstige Besprechungen

Nach derzeitigem Kenntnisstand können bis Ende Mai 2020 keine Landkreisausbildungen inklusive Belastungsübungen Atemschutz, Leistungsprüfungen und sonstige Besprechungen auf Kreisebene abgehalten werden. Langfristige Planungen sind derzeit leider nicht möglich und Informationen zum weiteren Vorgehen werden ca. Mitte Mai 2020 bekannt gegeben.

Kreisbrandrat Armin Wiesbeck

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30.03.2020

Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren in Corona-Zeiten
Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren!

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Thematik, informieren wir Sie über die Aufgaben unserer Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Pfaffenhofen. Denn an mehrere Feuerwehren sind bereits Anfragen von verschiedensten Organisationen zur Unterstützung bei Hilfsdiensten
(z.B. für Einkaufstätigkeit für unsere ältere Bevölkerung) herangetragen worden.

Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. Dies macht es eindeutig notwendig, die Sozialkontakte deutlich zu reduzieren. Hierdurch kam es neben dem Schließen von Schulen, auch zur Unterbindung von Veranstaltungen. Dieser Strategie schließen sich die Feuerwehren umfänglich an. Daher haben auch wir Maßnahmen eingeleitet, die sozialen Kontaktpunkte untereinander zu reduzieren. Beispielsweise durch Aussetzung oder Verschiebung von nicht existentiellen Veranstaltungen (Vereinssitzungen, Übungen, Lehrveranstaltungen, etc.). Dies tun wir um die Einsatzbereitschaft ohne (zeitliche) Limitierungen aufrecht zu erhalten!

In Bayern wurde bereits der Katastrophenfall erklärt. Das bedeutet grundsätzlich für die Feuerwehren, dass wir diese Lage einsatzmäßig und professionell bewältigen werden und müssen. Die eintretenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Verbreitung des Coronavirus fordern auch die Feuerwehren heraus – vor allem im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit, aber auch zum sonstigen Schutz der Menschen in unserem Land.

Die Verantwortlichen sind gemeinsam mit allen Aktiven gefragt, der jeweiligen Situation und Lage gerechte Lösungen zu schaffen, sich eng miteinander abzustimmen, um Ausfälle ausgleichen zu können und immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklung zu bleiben.

Freiwillige Hilfeleistungen durch die Feuerwehren?

Es wird empfohlen sämtliche (!) freiwillige Leistungen der Feuerwehren zu reduzieren, besser einzustellen. Dies dient der Kompensation der Krankheitsausfälle in eigenen Reihen. Grundsätzlich sind wir als Freiwillige Feuerwehr an einen gesetzlichen Auftrag gebunden. Um ältere Bürger und Bürgerinnen mit z.B. Einkäufen und verschiedener notwendiger Besorgungen zu unterstützen, bilden immer mehr Menschen und insbesondere Vereine im Landkreis Pfaffenhofen Hilfsgemeinschaften an. Dieses soziale Engagement ist eine super Sache! Wir bitten aber um Verständnis, dass sich die Freiwilligen Feuerwehren mit ihren Feuerwehrdienstleistenden daran nicht beteiligen sollten.

Sie müssen neben dem Brandschutz, der technischen Hilfeleistung auch im Katastrophenfall einsatzbereit zur Verfügung stehen. Damit dies rund um die Uhr weiterhin ehrenamtlich ohne große Einschränkungen gewährleistet werden kann, sollten keine freiwilligen Leistungen und Hilfsdienste an Bürgern/innen von den Feuerwehren übernommen werden.

Wir bitten daher die Bürger/innen um Verständnis, dass wir für unsere Feuerwehren die Empfehlung aussprechen, sich ausschließlich auf ihre Aufgabe innerhalb ihrer Feuerwehr zu konzentrieren um diese im Ernstfall ohne weiteres Risiko ausüben zu können.

Umgang mit der derzeit angespannten Lage in Bezug auf Corona KBR Armin Wiesbeck

Liebe Kameradinnen und Kameraden,durch die Kreisbrandinspektion und das Landratsamt wurden in der Vergangenheit bereits Informationen in Bezug auf den Umgang mit der Ausbreitung des Corona-Virus verteilt. Bitte dazu auch immer auf unserer Homepage www.kbi-paf.de und der Homepage des Landkreises www.landkreis-pfaffenhofen.de alle aktuellen und aktualisierten Infos lesen.Leider muss ich aus gegebenem Anlass und auf Hinweise aus dem Innenministerium mit nachfolgender Bitte an euch herantreten, um die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren auch zukünftig sicher zu stellen:

  • Bei allen nicht zeitkritischen Einsätzen immer mit stark reduzierter Mannschaft ausrücken. (Es müssen nicht 18 Mann eine Ölspur kehren  sollte sowieso eine Fachfirma erledigen)
  • Ansonsten die Fahrzeugbesatzung von 1/8 auf 1/5 reduzieren um die geforderten Abstände einzuhalten. (Lieber ein 2. Fahrzeug mit reduzierter Mannschaft nachrücken lassen.)
  • Zusätzliche Schutzausrüstung im eigenen Ermessen aber unter Beachtung der Notwendigkeit benutzen! (z.B. Maschinist wird keine Maske und zusätzliche Schutzausstattung benötigen, wenn er nicht in unmittelbaren Kontakt mit einem Patienten kommt) -> sorgsamer Umgang mit den knappen Ressourcen!!
  • Die Verantwortung liegt wie immer beim zuständigen Einsatzleiter, adäquat auf die entsprechende Einsatzanforderung zu reagieren und eine entsprechende Ansage an seine Mannschaft auszugeben, im Sinne des bestmöglichen Schutzes!

Ein großes Dankeschön für euer Engagement möchte ich heute als Kreisbrandrat an euch alle aussprechen. Bleibt gesund und Einsatzklar.Armin Wiesbeck
Kreisbrandrat

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20.03.2020:

Ausgangsbeschränkung ab dem 21.03.2020:

Feuerwehreinsatzkräfte dürfen ohne jegliche Einschränkung zu allen alarmierten Einsätzen ausrücken. Es gelten besonders jetzt die Hygienemaßnahmen im vollem Umfang und Abstandsregelungen müssen eingehalten werden, sofern dies durchführbar ist. Einsatzkräfte mit Krankheitserscheinungen müssen den Einsätzen fern bleiben.

Einsatzhygiene - Waschen der Einsatzkleidung - Anordnung des Gesundheitsamtes:

Eine Aufbereitung der Dienstkleidung der Feuerwehren im häuslichen Umfeld (Privathaushalt) wird im Rahmen der derzeitigen Pandemie untersagt, da durch die für Feuerwehren angedachten Tätigkeiten eine Kontamination der Dienstkleidung mit Viren nicht sicher auszuschließen ist.

Hygienesicherheit ist nur gewährleistet, wenn Waschprozesse in professionellen Wäschereien fest definiert und zertifiziert sind bzw. eine chemothermische oder thermische Aufbereitung in dafür vorgesehenen Industriewaschmaschinen erfolgt. 

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18.03.2020:

Am 16.03.2020 hat Ministerpräsident Markus Söder den Katastrophenfall für Bayern erklärt. Den Feuerwehren fallen damit zunächst keine besonderen Aufgaben zu. Sollten Feuerwehren zu Technischen Hilfeleistungen z.B. in Bezug auf Massentests angefordert werden, ist zunächst Rücksprache mit dem Kreisbrandrat oder dessen Stellvertreter zu halten.

Pandemiebedingte Einschränkungen im Atemschutz (Schreiben der KUVB Dipl.-Ing-(FH) Thomas Roselt)

Trotz der Coronavirus-Pandemie muss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aufrechterhalten werden.

(Belastungs-) Übungen
Von den pandemiebedingten Einschränkungen des Ausbildungs- und Übungsdienstes sind momentan auch die nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz durchzuführenden Belastungsübungen betroffen. Können diese Belastungsübungen aufgrund der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus nicht fristgerecht durchgeführt werden, so verstößt dies aus Sicht der KUVB weder gegen die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, noch wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bzw. der hiervon betroffenen Atemschutzgeräteträger*innen eingeschränkt.

Eignungsuntersuchungen im Atemschutz
Kann zum aktuellen Zeitpunkt die Nachuntersuchungsfrist der Eignungsuntersuchung der Atemschutzgeräteträger*innen aufgrund pandemiebedingter (medizinischer) Engpässe nicht eingehalten werden, so müssen die Termine alsbald möglich nachgeholt werden. Vorrangig sind Atemschutzgeräteträger*innen mit gültiger Eignungsuntersuchung einzusetzen.

Generell ist Eigenschutz der Feuerwehrangehörigen zu beachten. Hierzu zählt insbesondere, dass alle Feuerwehrangehörigen gesundheitliche Einschränkungen umgehend melden müssen. Feuerwehrangehörige dürfen weiterhin nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind.

Diese pandemiebedingten unumgänglichen Abweichungen beeinflussen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht.

Wir bitten auch um Beachtung der Hinweise des DGUV Schreibens „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“.

Frühjahrstagung 2020

Die Frühjahrstagung der Kommandanten ist ABGESAGT und wird in den Herbst verschoben

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13.03.2020:

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

durch die Kreisbrandinspektion und dem Landratsamt wurden in der Vergangenheit bereits Informationen in Bezug auf den Umgang mit der Ausbreitung des Corona-Virus verteilt. Heute, nach einer Besprechung mit dem Gesundheitsamt, dem Landratsamt und der Ilmtal-Klinik, will ich euch die aktuellsten Informationen und die abgestimmte Handlungsweise der Kreisbrandinspektionsleitung für die Feuerwehren im Landkreis zukommen lassen.

Um die rasante Ausbreitung des Virus zu vermeiden bzw. zu verlangsamen und als Feuerwehr noch handlungsfähig zu bleiben sind folgende Maßnahmen ab sofort wirksam:

Es werden alle Kreisausbildungen, die im Zeitraum bis 19. April 2020 stattgefunden hätten oder gestartet wären, mit sofortiger Wirkung abgesagt, wenn möglich können sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden (das erfolgt dann durch eine separate Info von den Ausbildungsleitern).

Des Weiteren wird den Feuerwehren empfohlen, den Übungsbetrieb ausnahmslos einzustellen!

Sämtliche Vereinsveranstaltungen und Aktivitäten in den Gerätehäusern (z. B. Frühschoppen usw.) sollten ebenfalls bis auf Weiteres entfallen!

Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen einen gravierenden Einschnitt in die Aktivitäten und den Ausbildungsbetrieb der einzelnen Feuerwehren darstellen, oberstes Ziel jedoch muss die Handlungsfähigkeit der Feuerwehren und ihrer Mannschaften sein.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Armin Wiesbeck,
Kreisbrandrat